Erstellung und Aktualisierung der
Erklärung zur Barrierefreiheit
laut Richtlinie (EU) 2016/2102 bzw. dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 gibt für die Erstellung der Erklärung folgende Vorgaben und Hinweise. Auch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz für Websites und mobile Anwendungen des Bundes und die Landesgesetze beziehen sich auf die Vorgaben aus der EU Richtlinie.
Die wichtigsten Inhalte der Erklärung sind:
- Name der öffentlichen Stelle für die diese Erklärung gilt
- Website oder mobile Anwendung für die die Angaben gemacht werden
- Stand der Barrierefreiheit
- Methode und Zeitpunkt der Überprüfung oder Aktualisierung
- Auflistung der Inhalte die nicht barrierefrei sind mit Erläuterungen
- Kontaktmöglichkeit für Feedback oder Beschwerden
- Stelle für die Einleitung eines Durchsetzungsverfahren wenn Mängel nicht behoben werden
Die Mustererklärung zur Richtlinie bietet eine gute Basis für die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wie wird die Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht?
Die Veröffentlichung muss in einem barrierefrei zugänglichen Format erfolgen.
Bei Websites muss die Erklärung direkt von der Startseite der Website erreichbar sein. Bei Apps muss die Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website des Rechtsträgers veröffentlicht werden. Alternativ kann sie auch beim Herunterladen der APP zusammen mit anderen Informationen veröffentlicht werden.
Mitteilungen von Nutzern über Mängel auf Websites oder in mobilen Anwendungen
Über eine Kontaktmöglichkeit muss es für Nutzer möglich sein Mitteilung zu Mängeln bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu übermitteln. Das kann über Kontaktdaten und/oder ein Formular erfolgen.
Die betroffene Stelle ist verpflichtet die genannten Mängel zu prüfen und binnen zwei Monaten das Ergebnis und die geplanten Maßnahmen zur Beseitigung bekannt zu geben.
Zumindest einmal jährlich sollte die Erklärung zur Barrierefreiheit überprüft und ggf. angepasst werden
Um langfristig die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen sicherzustellen ist es vorgesehen, daß die Erklärung zur Barrierefreiheit regelmäßig überprüft wird. Auch die Behebung von erkannten Mängel sollte zeitnahe in die Erklärung aufgenommen werden.
Weiterführend finden bieten wir eine Übersicht der Schritte zur Erfüllung der Barrierefreiheit für Websites der Öffentlichen Verwaltung.
Wir bieten Beratung und Unterstützung
Wir unterstützen sie gerne bei den notwendigen Schritten um ihre Organisation oder ihr Unternehmen fit für die Anforderungen im Bereich Digitale Barrierefreiheit zu machen. Damit unterstützen wir sie nicht nur dabei, die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können, sondern auch dabei, ihre Angebote zu verbessern und einer größeren Gruppe zugänglich zu machen.
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