• Direkt zum Inhalt
  • Zur Haupt-Navigation springen
  • Zum Menü "Rechtliche Hinweise" springen
  • Zu Social-Media-Links springen
zur Startseite
  • Service
  • TYPO3 CMS
  • Projekte
  • Agentur
  • Blog
  1. Earlybird
  2. Barrierefreies Web

Barrierefreies Web – Internet-Zugang für alle

Barrierefreiheit im Internet - Am Weg zur Selbstverständlichkeit

Neue Technologien bieten Chancen auf Informationen für alle Bevölkerungsgruppen

Der Zugang zu aktueller und umfassender ist heute überall und jederzeit über Smartphone und Tablet möglich. Der richtige Einsatz der Technologien bieten auch Personen mit Beeinträchtigungen und besonderen Bedürfnissen diese Möglichkeiten.

Um das Versprechen eines barrierefreien Webs mit Internet-Zugang für alle umsetzten zu können müssen Angebote im Internet technische und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen.

Technische Vorgaben für Barrierefreiheit

Die W3C Web Accessibility Initiative  (kurz WAI) des World Wide Web Consortium (kurz W3C) hat Richtlinien zur Erreichung der Barrierefreiheit von Webinhalten verfasst. Diese Standards sind die technische Basis für europäischen und österreichischen Gesetzten mit denen allen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Internet gewährleisten werden soll.

Gesetzliche Vorgaben zu barrierefreiem Webdesign in Österreich

Österreich hat sich auf EU-Ebene verpflichtet, die WAI-Leitlinien umzusetzen.

Wer muss welche Vorgaben erfüllen und warum?

Durch Behinderungen und Beeinträchtigungen sind etwa 20% der Bevölkerung auf barrierefreie Angebote im Internet angewiesen. Soll ein fünftel der Menschen nicht ausgeschlossen ist es wichtig Websites zugänglich für alle Bevölkerungsgruppen zu gestalten.

In folgenden Gesetzen ist die Gleichstellung bei Informationssystemen geregelt

  • Die Österreichische Bundesverfassung: Der Artikel 7 formuliert den Gleichheitsgrundsatz und normiert auch ein spezifisches Diskriminierungsverbot für behinderte Menschen.
  • Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG): § 6 Abs. 5 definiert, dass (…) technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei sind, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne Hilfe nutzbar sind.
  • Laut BGStG müssen Unternehmen, die Waren, Dienstleistungen und Informationen öffentlich anbieten, dies barrierefrei tun. Die 10-jährige Übergangsfrist für die Umsetzung der Barrierefreiheit endete am 1. Jänner 2016.
  • Das E-Government-Gesetz (E-GovG): In § 1 Abs. 3 ist die Zielsetzung gesetzlich verankert, barrierefreien Zugang zu behördlichen Webauftritten für Menschen mit Einschränkungen bis 1. Jänner 2008 umzusetzen. Im Sinne der dynamischen Bezugnahme des § 1 Abs. 3 E-GovG auf den Stand der Technik sind die durch das „World Wide Web Consortium“ (W3C) veröffentlichten „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) als Standard für barrierefreies Webdesign heranzuziehen.
  • Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG): Gilt für Websites des Bundes und für Einrichtungen, die Aufgaben im Allgemeininteresse erfüllen, teilrechtsfähig sind und überwiegend vom Bund finanziert oder von ihm beaufsichtigt werden. Die Bestimmungen des WZG treten ab 23.09.2019 („Neue Inhalte“, die nach dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden) bzw. am 23.09.2020 („Ältere Inhalte“) in Kraft.
  • Die Bundesländer haben in eigenen Gesetzten die Vorgaben für die Barrierefreiheit geregelt.

Earlybird unterstützt mit Fachwissen und Erfahrung bei der Herstellung von Barrierefreiheit

Barrierefreies Webdesign ist für uns nicht nur ein wichtiger Beitrag zu einer offenen und demokratischen Informationsgesellschaft, sondern das Fundament einer betriebswirtschaftlich erfolgreichen Website durch die Erweiterung der Zielgruppe um ca. 1,7 Mio. Menschen mit temporärer oder dauerhafter Beeinträchtigung allein in Österreich, der Steigerung der „User Experience“ und Vorteilen bei Suchanfragen (Stichwort „Suchmaschinenoptimierung“).

Unser Wissen über Richtlinien und Techniken des barrierefreien Webdesigns (z. B. E-Accessibility, WCAG, WAI-ARIA) ist auch objektiv dokumentiert: Matthias Hinner und Georg Tiefenbrunn sind „Certified WebAccessibility Experts“, einer nach ISO 17024 entwickelten Zertifizierung, die von incite, der Qualitätsakademie des Fachverbandes UBIT der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), vergeben wird.

Wir haben uns darauf spezialisiert diese Voraussetzungen mit unseren Websites zu erfüllen und anderen bei der Anpassungen ihrer Angebote zu unterstützen.

Wir freuen uns auf ihre Anfrage!

Kontakt
LOGO der Zertifizierung Certified WebAccessibility Expert
Certified WebAccessibility Experts

Unser Wissen über Richtlinien und Techniken des barrierefreien Webdesigns ist objektiv dokumentiert

Profil von Matthias Hinner
Profil von Georg Tiefenbrunn

FacebookInstagram
ImpressumDatenschutzKontaktAGB

Copyright 2019 Earlybird GmbH & Co KG
Europaplatz 2/1/2, 1150 Wien, Österreich
+43 1 3619789
hello@earlybird.at