Blindenhunde des digitalen Alltags

Mann mit Blindenhund und Blindenstock überquert auf einem Zebrastreifen die Straße
18. Jänner 2022

In der digitalen Welt kann der echte Blindenhund nicht unterstützen - muss er auch nicht. Denn es gibt zahlreiche Technologien, um Online-Services auch für visuell eingeschränkte Personen zugänglich zu machen. Voraussetzung für die Verwendung dieser assistiven, genauer gesagt assistierenden, Technologien ist allerdings, die entsprechende technische und inhaltliche Umsetzung des digitalen Angebots.


Beträchtliches Nutzungspotenzial von Screenreader & Co

Der Anteil der Personen, der digitale Inhalte unter zuhilfenahme von Screenreader, Bildschirmlupen oder Braille Zeilen konsumiert, ist nicht unwesentlich: Laut dem Österreichischen Blindenverband sind in Österreich rund vier Prozent der Bevölkerung dauerhaft blind oder sehbeeinträchtigt. Hinzu kommen Menschen mit vorübergehenden sehbeeinträchtigt oder einer Leseschwäche, aber auch Personen, die Informationen auf einem Display aus unterschiedlichen situativen Gründen, wie schlechten Lichtverhältnissen oder beim Autofahren, nicht lesen können. Sie alle greifen häufig auf einen “digitalen Blindenhund” zurück. Sie verwenden assistierende Technologien wie Screenreader, die Vergrößerungsfunktion des Browsers, spezielle Bildschirmlupen oder Braille Zeilen.

Was bedeutet das für Websites oder Online-Applikationen?

Um sicherzustellen, dass digitale Angebote auch mit Hilfe assistierender Technologien einwandfrei genutzt werden können, gibt es Empfehlungen im Rahmen der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) für digitale Barrierefreiheit.

Als allgemeine Richtlinie für Barrierefreiheit gilt in jedem Fall: Alle Informationen sollten für mehr als einen Sinn verfügbar sein.— Matthias Hinner, Geschäftsführer von Earlybird

Barrierefreie digitale Angebote

Die wichtigsten Eckpunkte, um digitale Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich zu machen:

  • Alle Informationen, auch Bilder oder Inhalte von Videos müssen auch als Text vorhanden sein.
  • Inhalte müssen richtig strukturiert und Überschriften entsprechend formatiert sein, um die Relevanz einzelner Textzeilen zu markieren.
  • Fixe Schriftgrößen oder Boxen, die den Text abschneiden, wenn er vergrößert wird (overflow: hidden) sind zu vermeiden.
  • Eingabelemente müssen, zu jeder Zeit sichtbare, Beschriftungen haben.
  • Dynamische Elemente oder Elemente, die nachgeladen werden, sind zu vermeiden, da für Blinde nicht nachvollziehbar ist, dass und warum sich der Inhalt verändert hat.

Digitale Barrierefreiheit gehört nicht nur zum guten Ton

Abgesehen davon, dass Unternehmen und Institutionen mit barrierefreien digitalen Angeboten ihre Zielgruppe vergrößern, ist die digitale Barrierefreiheit ein wichtiger Image-Faktor, gehört mittlerweile branchenunabhängig zum guten Ton und findet zunehmend in gesetzlichen Vorgaben Platz.

Für die öffentliche Hand sieht das Web-Zugänglichkeits-Gesetz die barrierefreie Gestaltung von digitalen Anwendungen bereits seit einiger Zeit vor. Mitte diesen Jahres wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, das auch viele Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Wir beraten Sie gerne! Sie erfahren von uns, ob Ihr Unternehmen von den gesetzlichen Änderungen betroffen ist, wie Sie Ihre Online-Services barrierefrei gestalten können und welches Potenzial in der professionellen Umsetzung digitaler Barrierefreiheit steckt.

Barrierefrei mit Earlybird

Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung, Konzeption, Umsetzung und der Weiterentwicklung Ihres Projekts. Lösungen von Earlybird sind maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen und Ziele.  

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Barrierefreiheit bei Earlybird im Fokus

Eine Auswahl an Earlybird-Projekten mit Schwerpunkt auf digitale Barrierefreiheit:

  • Website Niederösterreichischer Landtag
  • Webauftritt HYPO NÖ
  • WU Wien - Beratung bei der Überarbeitung für die Barrierefreiheit
  • BM Arbeit - Unterstützung und Reporting bei der Umsetzung von Barrierefreiheit