Erweiterung der Barrierefreiheit - Die aktuellen Richtlinien im Überblick

UX-Entwickler arbeitet am Whiteboard und erstellt eine Skizze einer Applikation mit Smartphone in der Hand
5. Mai 2023

Die EU-Richtlinie zur Erweiterung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen und ihre Vorgänger wurden im Februar 2022 in einer neuen Norm vereint. Die Umsetzung der Maßnahmen muss bis Mitte 2025 erfolgen. Welche Unternehmen sind betroffen? Wie können sie die Barrierefreiheit ihrer Produkte oder Services sicherstellen? Und welche zusätzlichen Chancen bietet weitreichende Barrierefreiheit? Wir haben die Antworten für Sie zusammengefasst.


EU-Richtlinien und Normen zur Barrierefreiheit - Ein kurzer Überblick

2016 verpflichtete bereits die erste „Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet“ alle öffentlichen Institutionen in der EU, ihre Webseiten und mobilen Apps barrierefrei zugänglich zu machen.

Im Juni 2019 folgte der “Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit” oder “European Accessibility Act” (EAA), mit dem Ziel, die Barrierefreiheit wichtiger Produkte und Dienstleistungen in den EU-Mitgliedsstaaten zu standardisieren. Produkte, Geräte, Dienstleistungen oder Umgebungen, sollen einheitlich so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Nutzung ermöglicht wird.

Im Februar 2022 wird die Europäische Norm „EN 301 549 – Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste“ ins Leben gerufen, die die technischen Standards für die Barrierefreiheit zusammenfasst. Sie bezieht sich hauptsächlich auf die Web Content Accessibility Guidelines v2.1, veröffentlicht vom W3C und bekannt als WCAG 2.1.

Diese Inhalte finden sich in Österreich im Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), in diversen Landesgesetzen sowie künftig auch im Barrierefreiheitsgesetz wieder. Eine Übersicht der entsprechenden Gesetze in Österreich haben wir in unseren Bereich zu barrierefreien digitalen Lösungen zusammengefasst.

Welche Produkte und Services müssen künftig barrierefrei zur Verfügung stehen?

Bereits seit einiger Zeit sind öffentliche Stellen wie Behörden dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Mit dem European Accessibility Act erfolgt die Erweiterung auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:

  • Banken und Versicherungen
    Produkte und Dienstleistungen wie Webseiten, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen, Geldautomaten, interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Internet und Telefon
    Elektronische Kommunikation und Telekommunikation (Internetzugang, Telefonie, Notruf 112)
  • Computer, TV, E-Books
    Audiovisuelle Medien, Hardwaresysteme inklusive Betriebssystemen wie Personal Computer, Smartphones, Tablets, E-Book-Reader, TV-Geräte
  • Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
    Webseiten und auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen, interaktive Selbstbedienungsterminals, elektronische Tickets und elektronische Ticketdienste, Bereitstellung von Informationen in Bezug auf einen Verkehrsdienst
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr „Online-Handel“

Barrierefreiheit als Chance

In vielen Unternehmen wird Barrierefreiheit oft eher als Bürde und nicht als Chance betrachtet. Ist aber das Bewusstsein über die Möglichkeiten, die sich durch barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bieten, erst einmal im Unternehmen vorhanden, sind sowohl die initiale Umsetzung als auch die laufende Gewährleistung der Barrierefreiheit meist von überschaubarem Aufwand.

Barrierefreie Services anzubieten, erscheint besonders dann einfach logisch, wenn man dem Aufwand die Größe der potenziellen Zielgruppe gegenüber stellt, die mit barrierefreien Angeboten besser oder gar erstmals erreicht werden kann.

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Wie stellen Unternehmen die Barrierefreiheit ihrer Produkte oder Services sicher?

Der erste Schritt, um Produkte und Dienstleistungen fit für die neue EU-Richtlinie zu machen, ist die Analyse der Ist-Situation. Oft wurden bereits erste Maßnahmen in Richtung Barrierefreiheit umgesetzt oder bereits bei der Entwicklung angedacht. Aus der Ist-Analyse ergeben sich Optimierungsvorschläge für inhaltliche und technische Umsetzungen, aber auch für Maßnahmen um Barrierefreiheit langfristig in den Prozessen zu verankern.

Eine Organisation ist langfristig und erfolgreich barrierefrei, wenn Barrierefreiheit gelebt und nicht als einmaliges Projekt betrachtet wird.— Matthias Hinner, Geschäftsführer von Earlybird

Die potenzielle Zielgruppe: Jeder kennt jemanden, der…

Als “Menschen mit Behinderung” gelten laut EU-Richtlinie “Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können”. Die WHO, öffnet neues Fenster (Englisch) schätzt, dass in der EU insgesamt 135 Millionen Menschen mit einer Behinderung leben. Im Jahr 2015 erhob die Statistik Austria, öffnet neues Fenster, dass in Österreich etwa 18,4 Prozent der österreichischen Wohnbevölkerung mit einer Behinderung leben. Das sind hochgerechnet etwa 1,3 Millionen Personen, eine Gruppe, die auch aufgrund der alternden Bevölkerung immer größer wird.