Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: 20180802 vom 2. August 2018

Bitte lesen Sie die folgenden Geschäftsbedingungen vor der Auftragserteilung an uns sorgfältig durch. Durch Auftragserteilung an uns oder die Zusammenarbeit mit uns erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden.

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung eines dazu bevollmächtigten Vertreters des Auftragnehmers. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners bzw. eines Lieferanten werden nicht akzeptiert. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers ist Wien.

2. Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden, und verpflichten nur in dem der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern kommt zustande, wenn der Auftragnehmer nach Auftragserteilung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Auftragnehmer zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt hat oder mit Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung (beispielsweise Homepageerstellung, Erstellung eines Links, Shops, ...). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, auch ein Abweichen von der Schriftform auf die Mündliche bedarf der Schriftform. Allfällige Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrags bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

2.2. Erfolgt der Vertragsabschluss mit einem Verbraucher nicht in den vom Auftragnehmer für geschäftliche Zwecke dauernd benutzten Räume, auf einer Messe oder wurde die geschäftliche Verbindung mit dem Auftragnehmer nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorausgegangen, so ist der Verbraucher berechtigt, nach dem Zustandekommen dieses Vertrages innerhalb der Frist von einer Woche vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt bedarf für seine Rechtswirksamkeit der Schriftform und es muss die Zustellung zum Auftragnehmer nachweisbar sein, beispielsweise per eingeschriebenem Brief.

2.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einer Stornierung einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und den aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 25 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

3. Leistung und Prüfung

3.1. Gegenstand/Gegenstände eines Auftrages können u.a. sein:

  • Erstellung von Webauftritten oder Webseiten im Rahmen von Projekten

  • Betrieb und Wartung von Servern, Webauftritten oder Webseiten

  • Domain-Registrierung und -Verwaltung

  • Erstellung von Individualprogrammen

  • Ausarbeitung von Organisationskonzepten

  • Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte

  • Lieferung von Standardprogrammen

  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme

  • Schulungen und Einschulungen

  • telefonische Beratung

  • Programmwartung

  • Einzel- und Großhandel mit Waren aller Art

  • Vermittlung von Leistungen von Partnerunternehmen

  • sonstige Dienstleistungen

  • Erwerb von Werknutzungsbewilligungen

3.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte, Webseiten, Internet-Shops und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Software im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

3.3. Grundlage für die Umsetzung von Projekten (z.B.: Webseiten oder Homepages) ist die schriftliche Leistungsbeschreibung in einem Pflichtenheft oder bei kleineren Projekten ein entsprechend detailliertes Anbot. Die Erstellung des Pflichtenhefts wird vom Auftragnehmer gegen Kostenberechnung ausgearbeitet und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungen können zu gesonderten Termin- und Preisänderungen führen.

3.4. Projekte bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll durch den Auftraggeber bestätigt. Lässt der Auftraggeber diesen Zeitraum ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software als abgenommen. Etwaige auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer vollständig schriftlich zu melden, der um raschestmögliche Behebung der Mängel bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, so ist nach deren Behebung eine neuerliche Abnahme, die das gesamte Programm erfasst, erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme der Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. Erfüllungsverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug führen. Die daraus resultierenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Gleiches gilt bei vollständiger Zahlung der Rechnung durch den Auftraggeber oder sobald das Projekt im Echtbetrieb eingesetzt wird, d.h. wenn z.B. die Homepage online geschalten wird.

3.5. Bei Betrieb und Wartung von Servern, Webauftritten oder Webseiten erfolgt die Verrechnung dieser Leistungen – falls nicht anders angegeben – immer für ein Jahr im Voraus. Bei Bestellung von Web-Hosting-Produkten und anderen Web-Services gibt es kein Rücktrittsrecht. Für Privatkunden: Obwohl es sich bei Web-Hosting-Produkten und anderen Web-Services wie im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) beschrieben, um ein Fernabsatzgeschäft handelt, gibt es dennoch keine Rücktrittsmöglichkeit, da unmittelbar mit der Einrichtung der bestellten Produkte begonnen wird.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf dem bereitgestellten Webspace keine kinderpornographischen, links- und rechtsradikalen, volksverhetzenden, verleumderischen, illegalen oder sittenwidrigen Inhalte abzulegen. Der Auftragnehmer prüft die Daten der Konsumenten und Unternehmer nicht, ist aber verpflichtet, bei Meldung solcher Inhalte diese unverzüglich ohne Zustimmung des Auftraggebers vom Server zu löschen, dieser wird über eine solche Löschung per E-Mail informiert. Ebenfalls ist der Auftragnehmer in einem solchen Fall berechtigt, ohne Vorankündigung und Zustimmung des Auftraggebers, den Webspace auf unbestimmte Zeit zu sperren. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung jeglicher Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.

Weiters ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, dass mit Texten, Bildern, Schriftarten, Videos und anderen Inhalten auf dem Webspace nicht gegen Urheberrechte verstoßen wird.

Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten und Konfigurationen verantwortlich, sofern das nicht ausdrücklich anders vereinbart ist – zum Beispiel in Form eines entsprechenden Services beim Produkt. Diese Backups können entweder durch entsprechende, beauftragte Backup-Services oder mittels eigener Software erfolgen und dürfen nicht am gleichen Server abgelegt sein.

Der Auftragnehmer führt für eigene Desaster-Fälle Datensicherungen durch. Diese Backups dienen lediglich der Wiederherstellung der Systeme, wenn der Ausfall der Sphäre vom Auftragnehmer zuzurechnen ist. Der Auftragnehmer ist nicht zur Wiederherstellung von Kundendaten oder Konfigurationen verpflichtet, sondern ist vielmehr berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen in diesem Fall den Aufwand in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber verzichtet bei nicht vorhandener Datensicherung auf die Geltendmachung jeglicher Haftungs- und Schadenersatzansprüche.

Im Fall von technischen Problemen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die vom Auftraggeber bereits bezahlten Kosten werden in diesem Fall rückerstattet. Es besteht, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

Wie im Internet üblich, kann auf Web-Services nicht unbedingt immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, die nicht im Einflussbereich vom Auftragnehmer liegen. Derartige Ausfälle hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Bei Ausfällen der Auftragnehmer-Server, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die anteiligen laufenden Kosten der ausgefallenen Services zurück. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf die Geltendmachung jeglicher Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.

3.6. Bei Bestellung von Standardprogrammen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges des bestellten Programms.

3.7. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung laut Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber seine Leistungsbeschreibung nicht dahingehend ab bzw. schafft er nicht die Voraussetzungen, dass die Ausführung des Auftrages möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung auf ein Verschulden des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber zurückzuführen, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin für die Tätigkeit aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

3.8. Der Versand von Unterlagen, Programmträgern, Handbüchern und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.

3.9. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.10. Der Auftragnehmer behält es sich vor, Aufträge vom Auftraggeber ohne die Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Eigentum, Urheberrecht und Nutzung

4.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Auftragnehmern zu. Mit der Lieferung und Bezahlung der Dienstleistung, Datenbank, des Shops, der Softwareprogramme, ... wird kein Eigentum an Programmen erworben, sondern nur ein Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers und deren Lizenzbedingungen ist Folge zu leisten. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Umsetzung werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.

4.2. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers an der Erstellung der Dienstleistung werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

4.3 Urheberrechte Dritter

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Verwendung von eigentümlichen geistigen Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur, der Fotografie, der Tonkunst, der bildenden Künste, der Filmkunst und anderen urheberrechtlich geschützten Werken eine allenfalls nach Urheberrecht erforderliche Zustimmung des Urhebers zur Verwertung seines Werkes einzuholen.

5. Lieferung und Liefertermin

5.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

5.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Angaben macht, Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

5.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

5.4. Versand und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers, sofern keine andere schriftliche Übereinkunft besteht. Transportweg und Transportmittel wählt der Auftragnehmer, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine besondere Versandart angeordnet hat. Mit Aufgabe der Ware an den Lieferanten geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Auftraggeber abzuholen (Holschuld), geht die Gefahr mit Anzeige der Bereitstellung der Ware auf den Auftraggeber über. Diese Regelung gilt auch für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen durch den Auftraggeber.

5.5. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer trägt der Auftraggeber die Gefahr bis zur Übergabe der Ware in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers. Etwaige Rücksendungen durch den Auftraggeber haben in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.

6. Preise

6.1. Die Preise des Auftraggebers gelten mangels abweichender Vereinbarung zuzüglich Transportkosten ab Geschäftsstelle des Auftragnehmers. Der Abzug von Skonto, sofern keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde, ist ausgeschlossen. Es gilt die jeweils gültige Preisliste.

6.2. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. Geschäftsstelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

Bei Standardprogrammen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung, ...) wird deren Verrechnung nach tatsächlichem Anfall vorgenommen, sofern der Anfall dieser zusätzlichen Leistungen vom Auftraggeber zu vertreten ist.

Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

Die Kosten für Wartung und Programmänderung werden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt und bedürfen eines eigenen Vertrages, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.3. Wertsicherung

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Preise samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index.

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge werden auf eine Dezimalstelle kaufmännisch gerundet.

7. Zahlung

7.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inkl. Umsatzsteuer sind spätestens 10 Tage ab Erhalt der Dienstleistung oder Software bzw. wenn vereinbart ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

7.2. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe der banküblichen Verzugszinsen verrechnet. Bei Zahlungsverzug betreffend zweier Teilzahlungen tritt Terminverlust in Kraft und es wird der Gesamtbetrag sofort fällig gestellt.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.

7.3. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verkauf oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Bei Zugriff Dritter auf die Dienstleistungsprodukte oder Software hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.4. Eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften ist eine Gegenverrechnung von offenen Forderungen gegenüber den Auftragnehmer nur dann möglich, wenn die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen oder die Gegenforderung des Vertragspartners

gerichtlich festgestellt wurde oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.

7.5. Es wird ausgeschlossen, dass der Auftraggeber seine vertraglichen Leistungen nach dem § 1052 des ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigert oder sonstige gesetzliche Zurückhaltungsrechte geltend macht.

8. Rücktrittsrecht

8.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden und rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, jedoch nur dann, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist von zumindest 90 Tagen die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wurde und den Auftraggeber daran kein wie immer geartetes Verschulden trifft.

8.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Auftragnehmers liegen und die zur Unmöglichkeit der Leistung führen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. sollte es sich lediglich um einen Verzug der Leistung handeln, gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer unter Setzung einer Nachfrist von 90 Tagen die Auftragserfüllungen durchzuführen. In all diesen Fällen hat der Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten zu begleichen.

8.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit dem Storno einverstanden, so hat dieser das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8.4. Bei Domain-Registrierungen gibt es kein Rücktrittsrecht.

9. Gewährleistung und Schadenersatz

9.1. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen des erstellten Programms im Wesentlichen erfüllen oder beinhalten.

9.2. Ort für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen ist, sofern keine andere schriftliche Regelung besteht, Wien. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Vertretung von nicht wesentlichen Vertragspflichten oder nicht wesentlichen Pflichten beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen. Soweit der Auftragnehmer gegen die Haftung für die hier genannten Schäden versichert ist, kann der Auftragnehmer auch einen etwaigen Versicherungsanspruch an den Geschädigten abtreten.

9.3. Nach dem heutigen Stand der Technik ist ein völliger Ausschluss von Fehlern in der Software oder Hardware nicht möglich. Sollte die Software innerhalb der Gewährleistungsfrist die Programmfunktionen nicht erfüllen, so sind Mängelbeanstandungen nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, so hat dieser die gesetzliche Mängelrügepflicht gem. § 377 HGB einzuhalten. Der Auftraggeber ist in diesem Falle verpflichtet, die Ware unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen und einen allfälligen Mangel sofort anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Mangel unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, mindestens jedoch 90 Tage, zu beheben. Dies gilt sowohl für vereinbarte Dienstleistungen als auch für die Lieferung von Individualsoftware und Massensoftware. Dem Auftraggeber sind alle zur Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.

9.4. Eine Gewährleistung des Auftragnehmers beschränkt sich nach dessen Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Ablieferung der Ware.

9.5. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vom Auftragnehmer zu leistende Schadenersatz beschränkt sich der Höhe nach auf den einfachen Kaufpreis. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen in jedem Fall 6 Monate nach Lieferung. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.6. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnosen sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

9.7. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger oder Datenleitungen, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

9.8. Für Programme oder Daten, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritter nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewähr- u. Schadenersatzleistung durch den Auftragnehmer. Eine Reparatur ist, soweit möglich, kostenpflichtig und wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

9.9. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

9.10. Der Auftragnehmer haftet nicht für Partnerunternehmungen oder anderen Unternehmungen, zu denen für den Auftraggeber ein Kontakt hergestellt wurde. Dies gilt sowohl für präsentierte Inhalte oder Links als auch für Softwarefehler oder sonstige negative Einflüsse, wie unter anderem der Import von Computerviren. Für Störungen innerhalb des Internet oder Providers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Wartungsarbeiten an Hardware und Software im Rahmen des Üblichen durchgeführt werden müssen und dass Betriebsstörungen in diesem Zusammenhang keinen Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch begründen.

10. Vertragsdauer

10.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertragsabschlusses und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres schriftlich oder elektronisch gekündigt werden, wobei die Mindestvertragsdauer 12 Monate beträgt. Die nachstehend aufgeführten Rechte des Auftragnehmers bei Zahlungsverzug des Auftraggebers bleiben davon unberührt.

10.2. Sollte der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag schriftlich oder elektronisch, nach einer Abmahnung zur Zahlungsaufforderung mit einer Nachfrist von 14 Tagen, in Ausnahmefällen z.B. bei der Gefahr der Entstehung von zusätzlichen Kosten auch unmittelbar, vorzeitig zu kündigen. Die bestehenden Forderungen, auch hinsichtlich der restlichen Vertragsdauer, bleiben weiterhin aufrecht.

10.3. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, sämtliche hieraus entstehenden Kosten und Spesen, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten und eine Verzinsung der Forderungen zu banküblichen Verzugszinsen ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

10.4. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, dass die Kreditkarte weder gesperrt noch abgelaufen ist. Eventuell daraus entstandene Verzögerungen bei der Bezahlung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10.5. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus dem Auftrag mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung unmittelbar auszusetzen. Fällige Zahlungen werden dadurch nicht beeinträchtigt.

11. Verfügbarkeit und Verpflichtungen

11.1. Hinsichtlich Verfügbarkeit von Servern und Netzwerken sind auch wir von unseren Providern abhängig, weiters müssen auch wir unsere Domains verwalten und aktualisieren, woraus gegebenenfalls Server und Netzwerke nicht zur Verfügung stehen. Sollten dadurch Verzögerungen auftreten, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, seine Zahlungen zu reduzieren oder Forderungen geltend zu machen.

11.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Telekommunikationsgesetztes zu beachten und einzuhalten, eine eventuelle Abweichung unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen und den Auftragnehmer diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf den bereitgestellten Systemen keine kinderpornographischen, links- und rechtsradikalen, volksverhetzenden, verleumderischen, illegalen oder sittenwidrigen Inhalte abzulegen.

12. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, Schadenersatz in der Höhe von 5 Jahresgehältern sowie sämtlicher direkter und indirekter Ausbildungskosten des Mitarbeiters zu zahlen.

13. Datenschutz, Geheimhaltung

13.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist der Auftragnehmer berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber dem Auftragnehmer aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer Kundendaten gem. Paragraph 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden darf.

13.2. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer gegen Angriffe Dritter wegen eventueller Verletzungen von immateriellen Rechten, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechten, schad- und klaglos. Diese Schad- und Klagloshaltung umfasst auch vorprozessuale Anwaltskosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung dienlich sind.

14. Sonstiges

14.1. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die oben angeführten Geschäftsbedingungen, sofern das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

14.2. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer die Aufnahme seines Namens bzw. seiner Firma und der Arbeitsergebnisse in eine Referenzliste, die auch auf der Homepage des Auftragnehmers veröffentlicht werden darf, sofern dadurch nicht Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers preisgegeben werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Eine Listung als Referenzkunde beim Auftragnehmer ist ein freiwilliges Angebot, es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Aufnahme des Auftraggebers in die Referenzliste.

15. Schlussbestimmungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart worden ist, kommt österreichisches Recht zur Anwendung, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Wien in Österreich vereinbart.